Häufig gestellte Fragen

Was ist vor Verkaufsbeginn zu beachten?

Bevor Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung zum Verkauf anbieten, sollten Sie ein paar wichtige Dinge beachten. Von gründlicher Reinigung bis zur quietschenden Tür – jedes Detail zählt, um das Erscheinungsbild Ihres Hauses zu optimieren. Ihre Immobilie sollte sich immer von der Schokoladenseite präsentieren, sie haben so die besseren Chancen, einen Käufer zu bekommen. Investieren Sie einige Stunden Arbeit und etwas Geld; umso unkomplizierter lässt sich Ihre Immobilie verkaufen. Tropfende Wasserhähne kosten Nerven, defekte Glühbirnen lassen Käufer im Dunklen stehen. Gerade solche Kleinigkeiten verhindern oft den Gang zum Notar. Größere Renovierungen hingegen sind nicht empfehlenswert, da die Investitionen beim Verkauf nicht vollständig amortisiert werden. Es gibt Home-Staging-Services, die hier ebenfalls unterstützen können, um das Erscheinungsbild Ihres Hauses zu optimieren.

Mittels einer professionellen Marktwertermittlung wird ein Angebotspreis für Ihre Immobilie ermittelt. Bei der Bewertung berücksichtigen wir verschiedene Faktoren, wie zum Beispiel die Größe des Grundstücks, die Wohnfläche, das Baujahr, die Lage, die Ausstattung und der Zustand des Gebäudes. Des Weiteren werden bei der Marktwertermittlung Vergleichsobjekte sowie real erzielbare Preise herangezogen, eine Analyse des Marktes durchgeführt und so festgestellt, welcher Angebotspreis möglichst nah am realisierbaren Marktwert liegt.

 

Unsere professionelle Marktwertermittlung hilft Ihnen dabei, einen realistischen Verkaufspreis festzulegen. Einen Preis, der den Wert Ihrer Immobilie widerspiegelt und der potenzielle Käufer anspricht. Letztendlich entscheiden Sie selbst, mit welchem Preis Sie Ihre Immobilie vermarkten. Für eine genaue Bewertung z. B. Erbfolge, Scheidung, Finanzbehörde sollte man immer einen Experten hinzuziehen. Sie benötigen einen Sachverständigen? Dann sprechen Sie uns an.

Das sind eine ganze Reihe an Unterlagen die Sie für den erfolgreichen Verkauf Ihrer Immobilie benötigen. Was auf jeden Fall benötigt wird, ist der Energieausweis. Zu den wichtigsten Unterlagen gehören ein aktueller Grundbuchauszug, Liegenschaftskarte, Grundriss, Grundstücksgröße, Baujahr, Flächenberechnung, Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, Bescheinigung über Anliegerbeiträge, die jährlichen Unterhaltskosten (Strom, Heizung, Wasser, Müll, Grundsteuer…), Gebäudeversicherungsnachweis. Eine Aufstellung der durchgeführten Instandsetzungs- oder Renovierungsarbeiten der letzten 10 Jahre.

 

Wir haben für Sie eine Unterlagenliste zusammengestellt, um Rechtssicherheit für potenzielle Käufer und der finanzierenden Bank zu gewährleisten.

 

Von der ersten Vermarktung bis zur notariellen Beurkundung müssen Verkäufer im Schnitt mit 3 bis 6 Monaten rechnen. Aufgrund des veränderten Marktumfelds wie hohe Zinsen, gestiegene Anforderungen an die Energieeffizienz, ist die Vermarktungsdauer im Vergleich zu den Boomjahren tendenziell eher länger geworden. 

In gefragten Lagen kann der Verkauf schneller gehen als in ländlichen Regionen. Der Markt stabilisiert sich 2026 nach dem Einbruch 2023/2024, ist aber kein „Selbstläufer“ mehr. Energieeffiziente Gebäude (Klasse A+/A) erzielen bessere Preise und sind meist schneller verkauft. Immobilien mit hohem Energiebedarf (sanierungsbedürftig) haben längere Vermarktungszeiten. Manche Quellen geben daher für den gesamten Prozess inklusive Vorbereitung sogar 6 bis 14 Monate an.

Wichtig sind Sauberkeit, Ordnung, eine helle Atmosphäre. Räumen Sie auf, lüften Sie, lassen Sie Tageslicht herein und führen Sie kleine Schönheitsreparaturen durch. Entfernen Sie persönliche Gegenstände (Fotos, persönliche Deko), um den Interessenten die Vorstellung zu erleichtern, dort selbst wohnen zu wollen.

 

Bei der Hausbesichtigung steht die optimale Präsentation der Immobilie im Fokus. Das Bereitstellen aller Unterlagen wie der aktuelle Energieausweis, Baupläne, Nebenkosten etc. welches Sie mit unserem Exposé-Service erhalten. Zudem sollten Nachbarschaft und Infrastruktur hervorgehoben werden, um Kaufinteressenten gezielt anzusprechen. 

 

Planen Sie genügend Zeit zwischen den Terminen ein, um Wartezeiten oder ein Aufeinandertreffen der Interessenten zu vermeiden. Auch diesem Punkt der Terminierung für Ihre reibungslose Besichtigung übernehmen wir für Sie mit unserem Garantiepreis-Leistungsservice.

In der Regel zahlt der Käufer die Hauptkaufnebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer), während der Verkäufer die Kosten für Unterlagenbeschaffung (Energieausweis, Baulastenauszug) und die Löschung eigener Grundschulden übernimmt. Die Maklerprovision beträgt meist 3,57–7,14 % des Kaufpreises, wird häufig geteilt und entfällt bei unserem Dienstleistungsservice.

 

Kosten für den Verkäufer/Eigentümer in Deutschland:

Pflichtunterlage Energieausweis ca. 80 € bis 600 €.

Löschung von Grundschulden/Hypotheken ca. 0,2 % bis 0,4 % der Grundschuldsumme.

 

Bei vorzeitiger Kreditablösung die Vorfälligkeitszinsen betragen oft mehrere tausend Euro.

Gegebenenfalls bei Verkauf innerhalb von 10 Jahren ohne Selbstnutzung die Spekulationssteuer.

 

Kosten für den Käuferin Deutschland:

Notar- und Grundbuchkosten ca. 1 % bis 2 % des Kaufpreises.

Die Grunderwerbsteuer (Unbedenklichkeitsbescheinigung) je nach Bundesland ca. 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises.

 

Die gesetzlichen Hauptkosten zur Kaufabwicklung in Österreich:

Für die Ausarbeitung/Vertragseinrichtung des Kaufvertrages und die treuhändige Abwicklung durch den Notar/Rechtsanwalt fallen in der Regel 1 bis 3 % des Kaufpreises zzgl. 20 % Umsatzsteuer und Barauslagen an. Die Grunderwerbsteuer wird Pauschal mit 3,5 % des Kaufpreises berechnet.

 

Die Grundbucheintragungsgebühr beträgt 1,1 % des Kaufpreises für die Eintragung als neuer Eigentümer zuzüglich ca. 47 bis 81 Euro Eingabengebühr. Für den Hauptwohnsitz entfällt diese Gebühr für die ersten 500.000 Euro.

 

In der Schweiz setzten sich die Gesamtkosten aus folgenden spezifischen Positionen zusammen:

Die Notariatskosten & Grundbuchgebühren für die öffentliche Beurkundung des Kaufvertrags und den Eintrag ins Grundbuch fallen je nach Kanton ca. 0,1 % bis 0,5 % des Kaufpreises an. In manchen Kantonen ist das Notariatswesen frei, weshalb hier ein Vergleich verschiedener Notare lohnenswert ist.

 

Eine Handänderungssteuer wird bei der Eigentumsübertragung erhoben und variiert massiv je nach Kanton von 0 % bis 3 %. In Kantonen wie Zürich oder Zug fällt sie weg, während andere Kantone wie Bern oder das Tessin feste Prozentsätze verlangen.


Wird die Immobilie über einen Immobilienmakler vermittelt, betragen die Gebühren üblicherweise 2 % bis 3 % des Verkaufspreises und kann häufig wie z. B. in Graubünden, Zermatt und anderen Regionen auch 4 – 5 % erreichen.  In der Schweiz zahlt diese in der Regel der Verkäufer. Falls für den Käufer Kosten anfallen, muss dies vertraglich geregelt sein. Auf die ausgehandelte Provision kommen in der Schweiz 8,1 % Mehrwertsteuer hinzu.

 

Sie müssen, wenn Sie Ihr Eigentum Haus oder Wohnung übertragen wollen, den Kaufvertrag notariell beglaubigen lassen. Jeder Kaufvertrag über eine Immobilie muss in Deutschland notariell beurkundet werden. Der beurkundende Notar ist grundsätzlich frei wählbar. Notare sind verpflichtet sich stets, gegenüber Verkäufer und Käufer, neutral zu verhalten.

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